Staff Leasing/ Staffing
Staff Leasing oder Staffing funktioniert in Deutschland nur mit der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Staff Leasing oder Staffing bezeichnet die Überlassung von qualifizierten Mitarbeitern unter Leasingskonditionen. Die Verantwortung für Gehalt, Steuern und Einhaltung der Vorgaben gehen auf einen externen Dienstleister über. Dieser Dienstleister übernimmt alle administrativen Vorgänge und Prozesse wie zum Beispiel die Lohnbuchhaltung.
Dieses Geschäftsmodell wird nach deutschem Recht als Arbeitnehmerüberlassung definiert. Der Dienstleister bedarf einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.