Was ist Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland?
Arbeitnehmerüberlassung (oftmals abgekürzt mit ANÜ) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer oder Zeitarbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Der Verleiher bleibt hierbei Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers.
Arbeitnehmerüberlassung wird im Deutschen oftmals auch als Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing bezeichnet.
Hierbei entsteht eine im deutschen Arbeitsrecht untypische Dreiecksbeziehung.
Während der Zeitarbeitnehmer für den Entleiher tätig wird und von diesem Weisungen empfängt (als wäre er Arbeitnehmer des Entleihers) besteht zwischen dem Entleiher und Zeitarbeitnehmer kein Vertragsverhältnis. Der Zeitarbeitnehmer bleibt Arbeitnehmer des Verleihers und bezieht von diesem sein Gehalt, Entgeltfortzahlung etc. Der Verleiher wiederum rechnet den Einsatz des Zeitarbeitnehmers gegenüber dem Entleiher ab.
Diesen Vorgang bezeichnet die deutsche Rechtsordnung als Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei kommt es vor, dass Unternehmen ihre Tätigkeit selbst nicht als Arbeitnehmerüberlassung einschätzen, weil sie der Ansicht sind, dass es sich beispielsweise um einen reinen „Projekteinsatz“ oder „Payrolling“ handelt.
Das deutsche Recht macht diese Unterscheidung jedoch nicht. Immer dann, wenn ein Arbeitnehmer sein Gehalt von einem Unternehmen bezieht und zugleich für ein anderes Unternehmen (Kunden) tätig wird und dabei von dem Weisungsrecht des Kunden unterliegt, kann nach deutschem Recht Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.
Gemäß § 1 AÜG darf nur Arbeitnehmerüberlassung betreiben, wer über eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit verfügt.
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