Wie bekomme ich eine ANÜ-Erlaubnis?

Zuständig für die Erteilung der Arbeit­nehmerüber­las­sungser­laub­nis (ANÜ-Erlaub­nis) ist die Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Abhängig von dem Land des Antrag­stellers ist eine andere Agen­tur zuständig.

Die Bun­de­sagen­tur nimmt für die Erst­beantra­gung derzeit 377,-€, für den Ver­längerungsantrag i.d.R. 2060,-€ Bear­beitungs­ge­bühr.

Der Antrag zur Erteilung der Arbeit­nehmerüber­las­sungser­laub­nis (ANÜ-Erlaub­nis) kann auss­chließlich auf Deutsch gestellt wer­den. Neben dem aus­ge­füll­ten Antrags­for­mu­lar ist die Ein­re­ichung weit­er­er Doku­mente notwendig. Diese müssen alle­samt in deutsch­er Sprache vor­liegen, und teil­weise in beglaubigter Über­set­zung.

Zusät­zlich wer­den aus dem jew­eili­gen Heimat­land weit­ere Bescheini­gun­gen ver­langt, beispiel­sweise ein Nach­weis darüber, dass der Antrag­steller in seinem Heimat­land entwed­er über eine Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung ver­fügt, oder die Bescheini­gung ein­er zuständi­gen Behörde, dass für das Vorhaben des Antrag­stellers nach dem jew­eili­gen Recht seines Heimat­landes keine Arbeit­nehmerüber­las­sungser­laub­nis erforder­lich ist.

Diese Voraus­set­zung stellt für viele aus­ländis­che Unternehmen eine große Hürde dar, und ist mit viel Aufwand und Über­set­zungskosten verbunden.

Weit­er­hin macht die Bun­de­sagen­tur für Arbeit zur Bedin­gung, dass sich auch aus­ländis­che Unternehmen an deutsches Arbeit­srecht hal­ten, wenn sie Per­son­al auf deutschem Boden ein­set­zen. Dies macht es oft­mals erforder­lich, dass beste­hende Arbeitsverträge angepasst werden.

Ab dem Zeit­punkt, ab dem alle Unter­la­gen voll­ständig ein­gere­icht sind, behält sich die Bun­de­sagen­tur einen Prü­fungszeitraum von drei Monat­en vor, um über die Erteilung der Erlaub­nis zu entschei­den. Unser­er Erfahrung nach, wird eine Erlaub­nis oft­mals bere­its nach 6 – 8 Wochen erteilt.

Wie können wir helfen?

Gerne unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Schritten, die zur Erlangung der Erlaubnis notwendig sind.

Zunächst erstellen wir für Sie eine Liste, welche einzel­nen Schritte vorgenom­men wer­den müssen, welche Doku­mente erforder­lich sind und wie diese auszuse­hen haben.

Wir übernehmen die Kom­mu­nika­tion mit den deutschen Behör­den, stellen für Sie den Antrag, besor­gen die erforder­lichen For­mu­la­re und stellen die notwendi­gen Ver­tragsmuster zur Ver­fü­gung. Bei Rück­fra­gen der entsprechen­den Behör­den ver­mit­teln wir erk­lärend zwis­chen Antrag­steller und Behörde und helfen eine schnelle Lösung zu finden.

Weit­er­hin unter­stützen wir deutsche wie aus­ländis­che Unternehmen dabei, die Regeln des deutschen Arbeit­srechts einzuhal­ten. Die Ein­hal­tung des deutschen Arbeit­srechts wird der Agen­tur für Arbeit in den entsprechen­den Doku­menten vermittelt.