Wie bekomme ich eine ANÜ-Erlaubnis?
Zuständig für die Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis) ist die Bundesagentur für Arbeit. Abhängig von dem Land des Antragstellers ist eine andere Agentur zuständig.
Die Bundesagentur nimmt für die Erstbeantragung derzeit 377,-€, für den Verlängerungsantrag i.d.R. 2060,-€ Bearbeitungsgebühr.
Der Antrag zur Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (ANÜ-Erlaubnis) kann ausschließlich auf Deutsch gestellt werden. Neben dem ausgefüllten Antragsformular ist die Einreichung weiterer Dokumente notwendig. Diese müssen allesamt in deutscher Sprache vorliegen, und teilweise in beglaubigter Übersetzung.
Zusätzlich werden aus dem jeweiligen Heimatland weitere Bescheinigungen verlangt, beispielsweise ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller in seinem Heimatland entweder über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, oder die Bescheinigung einer zuständigen Behörde, dass für das Vorhaben des Antragstellers nach dem jeweiligen Recht seines Heimatlandes keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erforderlich ist.
Diese Voraussetzung stellt für viele ausländische Unternehmen eine große Hürde dar, und ist mit viel Aufwand und Übersetzungskosten verbunden.
Weiterhin macht die Bundesagentur für Arbeit zur Bedingung, dass sich auch ausländische Unternehmen an deutsches Arbeitsrecht halten, wenn sie Personal auf deutschem Boden einsetzen. Dies macht es oftmals erforderlich, dass bestehende Arbeitsverträge angepasst werden.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Unterlagen vollständig eingereicht sind, behält sich die Bundesagentur einen Prüfungszeitraum von drei Monaten vor, um über die Erteilung der Erlaubnis zu entscheiden. Unserer Erfahrung nach, wird eine Erlaubnis oftmals bereits nach 6 – 8 Wochen erteilt.
Wie können wir helfen?
Gerne unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Schritten, die zur Erlangung der Erlaubnis notwendig sind.
Zunächst erstellen wir für Sie eine Liste, welche einzelnen Schritte vorgenommen werden müssen, welche Dokumente erforderlich sind und wie diese auszusehen haben.
Wir übernehmen die Kommunikation mit den deutschen Behörden, stellen für Sie den Antrag, besorgen die erforderlichen Formulare und stellen die notwendigen Vertragsmuster zur Verfügung. Bei Rückfragen der entsprechenden Behörden vermitteln wir erklärend zwischen Antragsteller und Behörde und helfen eine schnelle Lösung zu finden.
Weiterhin unterstützen wir deutsche wie ausländische Unternehmen dabei, die Regeln des deutschen Arbeitsrechts einzuhalten. Die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts wird der Agentur für Arbeit in den entsprechenden Dokumenten vermittelt.