Prüfungscheck der Bundesagentur für Arbeit
Folgende Prüfungsschwerpunkte werden durch die Bundesagentur für Arbeit überprüft
- Anwendung von Tarifverträgen i.S.d. § 8 Abs. 2 AÜG (einschließlich der Tarifverträge über Branchenzuschläge); mehr dazu im Text Übersicht Branchenzuschläge und Branchenzuschläge TV BZ ME
- Gewährung des Equal Pay-Lohns nach 9 Monaten
- Falls keine Tarifverträge Anwendung finden: Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes (Equal Treatment) gemäß § 8 Abs. 1 AÜG (mehr dazu hier)
- Korrekte Eingruppierung des Leiharbeitnehmers in die richtige Entgeltgruppe gem. der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit (mehr dazu im Text Dienstvertrag / Werkvertrag und Abrenzung zu anderen Vertragsformen)
- Gewährung von Mindestlöhnen einschließlich Lohnuntergrenzen in der Arbeitnehmerüberlassung (mehr dazu im Text Dienstvertrag / Werkvertrag und Abrenzung zu anderen Vertragsformen)
- Gewährung von Aufwendungsersatz (mehr dazu hier)
- Vollständigkeit von Vertragsunterlagen (Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Aufhebungsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Änderungen)
- Nachweis über Aushändigung des aktuellen Merkblattes der BA
- Beachtung der Regelungen des TzBfG
- Korrekte Gewährung von Entgelt-/Entgeltersatzleistungen und von Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung auch während Zeiten des Nichteinsatzes (Garantielohn); mehr dazu hier
- Auffälligkeiten hinsichtlich Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit/arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen zu allen Zweigen der Sozialversicherung
- Abführung der Lohnsteuer
- Beachtung der Bestimmungen der Ausländerbeschäftigung (mehr dazu hier)
- Einhaltung der Überlassungshöchstdauer
- Einhaltung der Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht
- Einhaltung der Informationspflicht