Anwälte

Willkom­men bei Staff-Leas­ing-Ger­many, ein­er Info-Seite der Kan­zlei AMETHYST Recht­san­wälte aus Berlin. Auf dieser Seite bieten wir inter­na­tionalen Unternehmen Infor­ma­tio­nen über Arbeit­nehmerüber­las­sung und Per­son­alein­sätze in Deutsch­land. Dabei geben wir einen Überblick über die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen und die hier­mit ver­bun­de­nen Prob­leme, die beim Per­son­alein­satz in Deutsch­land auftreten können.

Wer wir sind

AMETHYST Recht­san­wälte ist eine Anwalt­skan­zlei im Herzen Berlins, die sich unter anderem auf Inter­na­tionales Arbeit­srecht und Inter­na­tionale Per­son­alein­sätze spezial­isiert hat.

Wir sind für Sie da, wenn es um Arbeit­nehmerüber­las­sung, Entsendung oder andere gren­züber­schre­i­t­ende Per­son­alein­sätze geht.

Gerne berat­en wir Sie, wenn Sie Fra­gen haben, ob das von Ihnen angedachte Vorhaben arbeit­srechtlich in Deutsch­land möglich ist und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Ob die Beant­wor­tung ein­fach­er arbeit­srechtlich­er Fra­gen am Tele­fon oder die Über­nahme kom­plex­er Ver­fahren – Wir sind für Sie da.

Ins­beson­dere helfen wir bei der Ein­schätzung, ob es sich bei Ihrem Vorhaben nach deutschem Recht um Arbeit­nehmerüber­las­sung han­delt und übernehmen für Sie die Beantra­gung der Erlaubnis.

Darüber hin­aus liegt ein wesentlich­er Teil unser­er Tätigkeit in der Entwick­lung von Unternehmensstrate­gien und in der Vor­feld­prü­fung zur Ver­mei­dung rechtlich­er Probleme.

Wobei kann unser Team Ihnen helfen?

Im Einzel­nen berat­en und vertreten wir Ihr Unternehmen bei fol­gen­den Sachverhalten:

  • Beantra­gung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Ver­trags­gestal­tung bei Dienst- und Werkverträgen
  • Beratung bei Behand­lung von Mischbetrieben
  • Equal Pay & Equal Treatment
  • Entsendung bzw. Posting
  • Prob­lematik der Tar­i­fan­wen­dung in Mischbetrieben
  • Min­dest­lohn
  • OnSite­M­an­age­ment und Master-Vendor-Verträge
  • Pay-Rolling
  • Beratung und Vertre­tung im Arbeitsgericht
  • Akten­re­vi­sio­nen, Vor­bere­itung von Prü­fun­gen durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit
  • Kom­mu­nika­tion mit deutschen Behörden
  • Durch­führung von Sem­i­naren, Webina­ren und anderen Weiterbildungsmöglichkeiten

Rechtsanwalt Jörg Hennig

Jörg Hen­nig ist seit 1997 Rechts­an­walt und Part­ner bei AMETHYST Rechts­an­wäl­te. Als Fach­an­walt für Sozial­recht und Fachan­walt für Arbeits­recht ist er Spe­zia­list auf dem Gebi­et des Beitragsrechts für Unternehmen. Er ver­tritt deutsche und inter­na­tionale Unternehmen sowie Konz­erne sowohl prozes­su­al als auch in außerg­erichtlichen Streitigkeiten.

Jörg Hen­nig ist eben­falls gefragter Con­sul­tant mit dem Schw­er­punkt der Beitrag­sop­ti­mierung. Als Experte für die Kosten­struk­turierung find­et er für Sie rechtssichere und inno­v­a­tive Lösun­gen, stets mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Inter­essen. Seine langjährige Erfahrung in den sozial­rechtlichen The­men­fel­dern Aus­lands­ent­sen­dung, Schein­selbst­stän­dig­keit und Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten run­den sein juris­tis­ches Port­fo­lio ab. Jörg Hen­nig berät Sie auf Deutsch und Englisch.

Er ist Mitau­tor der Monographien:

Weit­ere ein­schlägige Fachveröf­fentlichun­gen (Auswahl):

  • “Urteil­san­merkung zu BSG, Urt. v. 23.1.2018 – B 2 U 3/16: Wege­un­fall bei Über­prüfen der Straße auf Eis­glätte”, NZS 2018, 549.
  • (mit Ani­ka Nadler) Rechts­fra­gen des § 8 Abs. 2 S.3 Halb­satz 2 Arbeit­nehmer­entsendege­setz bei der SOKA-Bau“, FA Arbeit­srecht, 2018, S. 110 ff.
  • (mit Ani­ka NadlerEinst­weiliger Rechtss­chutz gegen die Ver­sa­gung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung“, NZS 2018, S. 336
  • „Bindungswirkung aus­ländis­ch­er Sozialver­sicherungs­bescheini­gun­gen“, Arbeit und Arbeit­srecht 2018, S. 244
  • (mit Mer­lin Backer) „Beiträge zur BG opti­mieren“, Arbeit und Arbeit­srecht, 2017(5), S. 276–279
  • Keine All­ge­mein­verbindlichkeit — BAG zu Sozialka­ssen­tar­ifverträ­gen des Baugewerbes“ Arbeit und Arbeit­srecht 2017, S. 110–111
  • (mit Michael Schramm) “Das Mobile Office”, Arbeit und Arbeit­srecht 2016, S. 504
  • Flex­i­bler Per­son­alein­satz im IT-Umfeld” , IT-Rechts­ber­ater 2016, S. 114

Rechtsanwältin Anika Nadler

Die Tätig­keits­schwer­punk­te von Ani­ka Nad­ler sind das Sozial- und Arbeit­srecht. Ihre Spezial­isierung liegt hier­bei auf dem Recht der Unfal­lver­sicherung mit Fokus auf Beitrags­fra­gen und Beitrag­sop­ti­mierung, der Sozialver­sicherung und der Beratung von Kranken­häusern und Krankenhausträgern.

Hier­zu berät sie Unter­neh­men jed­er Grö­ße bun­des­weit. Fer­ner berät Ani­ka Nad­ler glo­bal täti­ge Unter­neh­men im Zusam­men­hang mit inter­na­tio­na­len Per­so­nal­trans­fers und bei geplan­ten Ansied­lun­gen in Deutschland.

In der Sozi­al­ver­si­che­rung befasst sie sich mit Bei­trags­fra­gen zu Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten und der Ver­si­che­rungs­pflicht Schein­selbst­stän­di­ger sowie mit Fra­gen zur Statusfeststellung.

Der Bran­chen­fo­kus von Ani­ka Nad­ler liegt in den Berei­chen Health, Bau (SOKA), Per­so­nal­dienst­leis­tun­gen, IT und Media. Sie ist zudem bun­des­weit als Refe­ren­tin tätig.

Sie berät ihre Man­dan­ten auch auf Eng­lisch und Französisch.

Sie ist Mitau­torin der Mono­gra­phie:

  • „Kün­stliche Intel­li­genz im Arbeit­srecht“ in »KI & Recht kom­pakt« (Matthias Hart­mann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg

Außer­dem ist Ani­ka Nadler Autorin divers­er Veröf­fentlichun­gen, u.a.:

  • Keine Alters­diskri­m­inierung durch Befris­tun­gen“, Arbeit und Arbeit­srecht 2018, S. 436
  • Rechts­fra­gen des § 8 Abs. 2 S.3 Halb­satz 2 Arbeit­nehmer­entsendege­setz“, FA Arbeit­srecht, 2018, S. 110 ff.
  • Einst­weiliger Rechtss­chutz gegen die Ver­sa­gung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung“, Neue Zeitschrift für Sozial­recht 2018, S. 336