Bußgeldverfahren
In den vergangenen Jahren haben Bußgeldverfahren stark an Bedeutung gewonnen. Da die Versagung der Erlaubnis oft nicht verhältnismäßig ist, ist die Bundesagentur für Arbeit dazu übergegangen, Verstöße gegen das AÜG durch die Verhängung von Bußgeldern zu ahnden.
Dabei fallen die Strafen teilweise recht hoch aus. Allein der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die korrekte Anwendung der Tarifverträge beläuft sich auf bis zu 500.000 EUR (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 7a i.V.m. § 10 Abs. 4, § 16 Abs. 2 AÜG).
Einzelne Bußgeldtatbestände (gem. § 16 Abs. 1 AÜG) können Sie folgender Liste entnehmen. Sie betrifft jeden, der vorsätzlich oder fahrlässig
§ 16 Abs. 1 Nr. | Tatbestand | Bußgeld in EUR |
1 | entgegen § 1 einen Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt | 30.000 |
1a | einen ihm von einem Verleiher ohne Erlaubnis überlassenen Leiharbeitnehmer tätig werden lässt | 30.000 |
1b | entgegen § 1 Absatz 1 Satz 3 einen Arbeitnehmer überlässt oder tätig werden lässt | 30.000 |
1c | entgegen § 1 Absatz 1 Satz 5 eine dort genannte Überlassung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bezeichnet | 30.000 |
1d | entgegen § 1 Absatz 1 Satz 6 die Person nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig konkretisiert | 30.000 |
1e | entgegen § 1 Absatz 1b Satz 1 einen Leiharbeitnehmer überlässt | 30.000 |
1f | entgegen § 1b Satz 1 Arbeitnehmer überlässt oder tätig werden lässt | 30.000 |
2 | einen ihm überlassenen ausländischen Leiharbeitnehmer, der einen erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung, die zur Ausübung der Beschäftigung berechtigen, oder eine Genehmigung nach § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzt, tätig werden lässt | 500.000 |
2a | eine Anzeige nach § 1a nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet | 2500 |
3 | einer Auflage nach § 2 Abs. 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt | 2500 |
4 | eine Anzeige nach § 7 Abs. 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet | 1000 |
5 | eine Auskunft nach § 7 Abs. 2 Satz 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt | 1000 |
6 | seiner Aufbewahrungspflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 4 nicht nachkommt | 30.000 |
6a | entgegen § 7 Abs. 3 Satz 2 eine dort genannte Maßnahme nicht duldet | 1000 |
7a | entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 oder 4 eine Arbeitsbedingung nicht gewährt | 500.000 |
7b | entgegen § 8 Absatz 5 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 Satz 1 das dort genannte Mindeststundenentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt | 500.000 |
8 | einer Pflicht nach § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 nicht nachkommt | 1000 |
8a | entgegen § 11 Absatz 5 Satz 1 einen Leiharbeitnehmer tätig werden
lässt |
500.000 |
9 | entgegen § 13a Satz 1 den Leiharbeitnehmer nicht, nicht richtig oder nicht vollständig informiert | 2500 |
10 | entgegen § 13b Satz 1 Zugang nicht gewährt | 2500 |
11 | entgegen § 17a in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei dieser Prüfung nicht mitwirkt | 30.000 |
12 | entgegen § 17a in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet | 30.000 |
13 | entgegen § 17a in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt | 30.000 |
14 | entgegen § 17b Absatz 1 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet | 30.000 |
15 | entgegen § 17b Absatz 1 Satz 2 eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht | 30.000 |
16 | entgegen § 17b Absatz 2 eine Versicherung nicht beifügt | 30.000 |
17 | entgegen § 17c Absatz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt oder | 30.000 |
18 | entgegen § 17c Absatz 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält | 30.000 |