Staff leasing Germany
Ihre Rechtsberater für Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

Willkommen bei Staff-Leasing-Germany, einer Info-Seite der Kanzlei Amethyst Rechtsanwälte in Berlin. Auf dieser Seite bieten wir internationalen Unternehmen Informationen über Arbeitnehmerüberlassung und Personaleinsätze in Deutschland. Dabei geben wir einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die hiermit verbundenen Probleme, die beim Personaleinsatz in Deutschland auftreten können.

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Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in Deutschland?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit genannt, überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer an einen Dritten (Entleiher). Der Arbeitnehmer bezieht dabei sein Gehalt vom Arbeitgeber, ist aber den Weisungen des Entleihers unterworfen. Diese Arbeitsform unterliegt in Deutschland besonderen Regeln und ist nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet.

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Wie bekomme ich eine ANÜ-Erlaubnis?

Eine ANÜ-Erlaubnis ist Voraussetzung für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Sie ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen und grundsätzlich zunächst auf 1 Jahr befristet. Neben den 377 EUR Bearbeitungsgebühr sind viele Unterlagen einzureichen, von dem ausgefüllten Antragsformular, über Bescheinigungen der Berufsgenossenschaften bis hin zu Nachweisen über liquide Mittel. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der richtigen Aufbereitung der Unterlagen.

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Versagung oder Widerruf der Erlaubnis

Nicht jedem Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung wird stattgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Erlaubnis auch versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller unzuverlässig ist, seinen Pflichten nicht nachkommt oder die Arbeitsbedingungen für seine Leiharbeitnehmer nicht einhält. Außerdem kann eine einmal erteilte Erlaubnis auch widerrufen werden. Wir informieren Sie gerne, in welchen Fällen es hierzu kommt und wie Sie dagegen vorgehen können.

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Prüfungscheck der Bundesagentur für Arbeit

Unsere AnwältInnen kennen die Prüfungsschwerpunkte bei der Erlaubnisvergabe durch die Bundesagentur für Arbeit genau. Wichtig sind v.a. die Einhaltung der Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer, z.B. die Zahlung des Mindestlohns, Equal Pay, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder die Einhaltung der Überlassungshöchstdauer. Wir führen wir mit Ihnen einen umfassenden Prüfungscheck durch als Basis für eine erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung.

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Arbeitnehmerüberlassung – Werkvertrag – Dienstvertrag: Abgrenzung und Bedeutung

Arbeitnehmerüberlassung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zu einem Dritten entsandt wird und den Weisungen des Dritten unterworfen ist. Bei einem Werkvertrag hingegen besteht zwischen Werkunternehmer und Werkbesteller kein entsprechendes Weisungsrecht. Der Werkunternehmer schuldet dem Werkbesteller aber einen bestimmten Erfolg, z.B. die (erfolgreiche) Reparatur eines Autos. Im Gegensatz dazu schuldet der Dienstleister beim Dienstvertrag nur die ordnungsgemäße Ableistung des Dienstes, nicht den Erfolg. So hat der Dienstleistende bei einem Behandlungsvertrag etwa eine ordnungsgemäße Behandlung, nicht aber die Heilung des Patienten zu versprechen.

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Wer benötigt eine ANÜ-Erlaubnis?

Jeder in- oder ausländische Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen überlässt, benötigt eine ANÜ-Erlaubnis. Auch wenn das Unternehmen selbst Tätigkeit seiner Arbeitnehmer als Payrolling oder Projekteinsatz einordnen mag, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, sofern der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bezahlt wird, aber in einem dritten Unternehmen tätig wird. Dafür ist eine Erlaubnis zwingend.

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Unser Service

Gerade im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sollten die rechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden. Bei Arbeitnehmerüberlassungen ohne Erlaubnis können Bußgelder i.H.v. bis zu 500.000 EUR drohen. Unsere AnwältInnen sind auf Leiharbeit spezialisiert, genießen langjährige Erfahrung in diesem Bereich und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

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