Rechtsanwältin Anika Nadler
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Anika Nadler sind das Sozial- und Arbeitsrecht. Ihre Spezialisierung liegt hierbei auf dem Recht der Unfallversicherung mit Fokus auf Beitragsfragen und Beitragsoptimierung, der Sozialversicherung und der Beratung von Krankenhäusern und Krankenhausträgern.
Hierzu berät sie Unternehmen jeder Größe bundesweit. Ferner berät Anika Nadler global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland.
In der Sozialversicherung befasst sie sich mit Beitragsfragen zu Berufsgenossenschaften und der Versicherungspflicht Scheinselbstständiger sowie mit Fragen zur Statusfeststellung.
Der Branchenfokus von Anika Nadler liegt in den Bereichen Health, Bau (SOKA), Personaldienstleistungen, IT und Media. Sie ist zudem bundesweit als Referentin tätig.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch, Französisch und Italienisch.
Sie ist Autorin folgender Veröffentlichungen:
- „Keine Altersdiskriminierung durch Befristungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 436
- „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntgG) gegen die SOKA-Bau“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018, S. 336