Rechtsanwalt Jörg Hennig
Jörg Hennig ist seit 1997 Rechtsanwalt und Partner bei AMETHYST Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er Spezialist auf dem Gebiet des Beitragsrechts für Unternehmen. Er vertritt deutsche und internationale Unternehmen sowie Konzerne sowohl prozessual als auch in außergerichtlichen Streitigkeiten.
Jörg Hennig ist ebenfalls gefragter Consultant mit dem Schwerpunkt der Beitragsoptimierung. Als Experte für die Kostenstrukturierung findet er für Sie rechtssichere und innovative Lösungen, stets mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Interessen. Seine langjährige Erfahrung in den sozialrechtlichen Themenfeldern Auslandsentsendung, Scheinselbstständigkeit und Berufsgenossenschaften runden sein juristisches Portfolio ab. Jörg Hennig berät Sie auf Deutsch und Englisch.
Er ist Mitautor der Monographien:
- »Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung« (Böhm/Hennig/Popp), 5. Aufl. 2022 bei Luchterhand
- „Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht“ in »KI & Recht kompakt« (Matthias Hartmann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg
- Lansnicker »Prozesse in Arbeitssachen«, 3. Aufl. 2013 bei NOMOS
- Bundesurlaubsgesetz – Online Kommentar 2004–2007, erschienen bei Lexisnexis – Wolterskluwer
Weitere einschlägige Fachveröffentlichungen (Auswahl):
- “Urteilsanmerkung zu BSG, Urt. v. 23.1.2018 – B 2 U 3/16: Wegeunfall bei Überprüfen der Straße auf Eisglätte”, NZS 2018, 549.
- (mit Anika Nadler) „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz bei der SOKA-Bau“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- (mit Anika Nadler) „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, NZS 2018, S. 336
- „Bindungswirkung ausländischer Sozialversicherungsbescheinigungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 244
- (mit Merlin Backer) „Beiträge zur BG optimieren“, Arbeit und Arbeitsrecht, 2017(5), S. 276–279
- „Keine Allgemeinverbindlichkeit — BAG zu Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes“ Arbeit und Arbeitsrecht 2017, S. 110–111
- (mit Michael Schramm) “Das Mobile Office”, Arbeit und Arbeitsrecht 2016, S. 504
- “Flexibler Personaleinsatz im IT-Umfeld” , IT-Rechtsberater 2016, S. 114